Spreewald Unterkünfte Geschäftsbedingungen

1. Mietvertrag über Unterkünfte

1.1 Mit der Buchung laut Ausschreibung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichnete Unterkunft an. Die Reservierung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Onlinebuchungssysteme vorgenommen werden. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per Email) Buchungsbestätigung oder der mündlichen Zusage des Vermieters zustande. Vermieter ist die Firma „Spreewald Unterkünfte“ Inhaber: Uwe Häfner, Breite Str.23, 15907 Lübben.

1.2 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Reservierung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

1.3 Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Buchungsbestätigung übersandt.

1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Andere leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.

2. Zahlung

2.1 Bei „Zahlung bei Anreise“ wird der gesamte Mietpreis innerhalb von 24h nach Anreise fällig.

2.2 Bei Zahlung per Überweisung wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20% des Mietpreises fällig. Die Restzahlung ist 14 Tage vor der Anreise zu leisten.

2.3 Bei Reiseanmeldungen kürzer als 5 Tage am Stück und wenn die Anreise weniger als 7 Tage in der Zukunft liegt, ist der Mietpreis bei Anreise komplett zu leisten.

2.4 Gehen der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein, wird dem Mieter eine Frist zur Zahlung von einer Woche, längstens bis zwei Tage vor Reisebeginn gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Firma „Spreewald Unterkünfte“ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Firma „Spreewald Unterkünfte“ die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Reisedokumente

3.1 Sollte die Buchungsbestätigung dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein (im Regelfall per Email), hat sich dieser unverzüglich mit der Firma „Spreewald Unterkünfte“ in Verbindung zu setzen.
Bitte prüfen Sie vorher gründlich Ihren Posteingang bzw. Spameingang genau.

4. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Werden auf Wunsch des Mieters nach der Buchung der Unterkunft Änderungen in Bezug auf den Reisezeitraum oder die Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist die Firma „Spreewald Unterkünfte“ berechtigt, pro gemieteter Unterkunft ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- zu erheben.

4.2 Die Firma „Spreewald Unterkünfte“ ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.

4.3 Bis zum Reisebeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter der Firma „Spreewald Unterkünfte“ die Person zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person hat seinen Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen. Die Firma „Spreewald Unterkünfte“ erhebt für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von € 20,- pro Unterkunft. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen.

4.4 In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Mieter der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

5. Rücktritt seitens des Mieters

5.1 Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich unter Angabe der Reservierungsnummer zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei der Firma „Spreewald Unterkünfte“ wirksam. Die ausgehändigten Reiseunterlagen verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Firma „Spreewald Unterkünfte“ ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Unterkunft gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Die Firma „Spreewald Unterkünfte“ ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird) pro Unterkunft in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird:

Stornierungen und Vorauszahlungen

  • Stornierungen und Änderungen, die bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 50 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet.
  • Spätere Stornierungen und Änderungen werden mit 80 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet.
  • Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
  • Eine Anzahlung ist nicht erforderlich.

Ausnahmen der Stornierungsbedingungen

Frist

  • Für Buchungen, die innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung storniert werden, werden keine Gebühren erhoben.

Stornierung im Voraus

  • Für Buchungen, die 4 Wochen vor der Anreise storniert werden, werden keine Gebühren erhoben.

5.2 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Mietverträge, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5.3 Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von der Firma „Spreewald Unterkünfte“ geforderte Pauschale. Sollten die der die Firma „Spreewald Unterkünfte“ durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Mieter geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

6. Rücktritt seitens der Firma „Spreewald Unterkünfte“

6.1 Die Firma „Spreewald Unterkünfte“ ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass es der Firma „Spreewald Unterkünfte“ nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Firma „Spreewald Unterkünfte“ ein Entgelt verlangen.

7.2 Ergeben sich die in Ziffer 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Firma „Spreewald Unterkünfte“ die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Firma „Spreewald Unterkünfte“ einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von der Firma „Spreewald Unterkünfte“ und dem Mieter je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.

8. Haftung

8.1 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet die Firma „Spreewald Unterkünfte“ je Besucher und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zum dreifachen Mietpreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8.2 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der Firma „Spreewald Unterkünfte“ Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich die Firma „Spreewald Unterkünfte“ bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

8.3 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Anbieter unterliegen nicht der Haftung von der Firma „Spreewald Unterkünfte“ als Vermieter. Im Falle einer solchen fehlerhaften Fremdleistung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

8.4 Beschädigt der Kunde oder eine seiner Begleitpersonen Unterunftseigentum, haftet er, soweit keine Mitschuld der Unterkunft vorliegt bzw. nachgewiesen werden kann. Ebenso haftet der Kunde für den Verlust des Schlüssels. Das Rauchverbot in den Zimmern ist einzuhalten, Verstöße können Schadensersatzansprüche aufgrund Geruchsverunreinigung bis zum Dreifachen des Unterkunftspreises nach sich ziehen.

9. Gewährleistung/Schadenersatz

9.1 Wird die Reise infolge eines Mangels der durch die Firma „Spreewald Unterkünfte“ zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Reisepreis bzw. den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Firma „Spreewald Unterkünfte“ eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Firma „Spreewald Unterkünfte“ verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reise- oder Mietpreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

9.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.

9.3 Mitarbeiter der Firma „Spreewald Unterkünfte“ sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ein Anerkenntnis durch den Inhaber der Firma „Spreewald Unterkünfte“ ist jedoch bindend.

10. Anzeige von Mängeln

10.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort den Mitarbeitern der Firma „Spreewald Unterkünfte“ zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Wird nicht umgehend für Abhilfe gesorgt, ist der Mangel unverzüglich der Firma „Spreewald Unterkünfte“ anzuzeigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung gemietete Unterkunft nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Firma „Spreewald Unterkünfte“ geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Firma „Spreewald Unterkünfte“ geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden.

11.2 Der Mieter und die Firma „Spreewald Unterkünfte“ vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Mieters eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils einem Monat nach dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

12.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
12.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
12.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Firma „Spreewald Unterkünfte“ zur Anfechtung des Reisevertrages.
12.4 Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma „Spreewald Unterkünfte“ ist Lübben.
12.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Reisevertrages.
12.6 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.